Rechtsanwalt und Patentanwalt

Die Vertretung durch einen Patent- oder Rechtsanwalt ist für inländische Anmelder beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) nicht vorgeschrieben, sie ist aber in vielen Fällen sinnvoll. Wer ein Patent anmelden will, kann dies beim DPMA grundsätzlich selbst tun.

Wer nicht in der Bundesrepublik Deutschland wohnt und hier auch keinen Sitz hat, muss sich dagegen bei der Anmeldung durch einen im Inland bestellten Patent- oder Rechtsanwalt vertreten lassen.

Rechte und Pflichten des Patentanwalts und die Voraussetzungen zur Zulassung sind in der Patentanwaltsordnung festgelegt. Der Vorteil eines Patentanwalts liegt vor allem in seiner juristischen und technischen Doppelbegabung: Zu seiner Ausbildung gehört nämlich ein abgeschlossenes technisches oder naturwissenschaftliches Universitätsstudium.

Zuletzt geändert am 01.05.2006

Copyright www.valuenet.de