Es gibt kein Gesetzbuch, das sich speziell mit dem Thema
"Nachbarrecht" auseinandersetzt. Wer deshalb in der Hoffnung loszieht,
sich einen Gesetzestext besorgen zu können, um sich einfach auf
eigene Faust über sein Recht als Nachbar zu informieren, wird
stattdessen mit der Vielfalt der Rechtsvorschriften Schwierigkeiten
haben. So kompakt wie zum Beispiel die Straßenverkehrsordnung stellt
sich das Nachbarrecht leider nicht dar. Vielmehr erfordert es fast
schon detektivische Kleinarbeit, die nachbarlichen Rechte und
Pflichten aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), den einzelnen
Nachbarrechtsvorschriften der Länder, dem Baurecht und vielen anderen
Rechtsgebieten sozusagen herauszufischen.
Hinzu kommt eine
Flut von Urteilen, die sich im Ergebnis häufig widersprechen. Der
Grund hierfür ist, dass die meisten Nachbarstreitigkeiten wegen des
in der Regel geringen Streitwerts von den Amtsgerichten rechtskräftig
entschieden werden. Eine Überprüfung der Urteile durch eine höhere
Instanz findet deshalb nur selten statt. Es existieren also kaum
"Grundsatzurteile" zum Nachbarrecht.
Zuletzt geändert am 02.05.2006
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