Wer sein Recht durchsetzen will, hat immer ein Kostenrisiko.
Anwalts- Gerichts- und Sachverständigenkosten können sich schnell
auf einige tausend Euro summieren. Mit einer Rechtsschutzversicherung
kann dieses Risiko minimiert werden. Etwa 40 Prozent aller
deutschen Haushalte sind mittlerweile rechtsschutzversichert.
Der Versicherer übernimmt in der Regel die Kosten für den Anwalt,
die Gerichtskosten, die Vollstreckungskosten und die
Verwaltungskosten, sowohl gerichtlich, als auch außergerichtlich.
Ebenso übernimmt er Beratungskosten.
Wer glaubt, durch den
Abschluss einer Rechtsschutzversicherung für alle Fälle gewappnet zu
sein, der irrt. Es gibt keine Versicherung, die bei jedem Rechtsstreit
eintritt. Immer nur ein Bereich oder in Kombination bestimmte
Rechtsgebiete sind abgedeckt.
Zu den häufigsten Versicherungen
zählen:
- Verkehrsrechtsschutz - für den Streit nach
einem Autounfall (Schaden, Bußgeld, Werkstatt)
- Privatrechtsschutz - für vertragliche Angelegenheiten
(Kaufverträge, Streit mit Handwerkern oder Nachbarn)
- Berufsrechtsschutz - bei Ärger mit dem Arbeitgeber (Kündigung,
Versetzung, Abmahnung)
Der Versicherungsschutz variiert
zwischen den einzelnen Versicherern. Deshalb sollte man sich vor
Abschluss genau über den eigenen Bedarf klar werden und dann
vergleichen. Die Privatrechtsschutzversicherung deckt beispielsweise
in aller Regel keine familien- und erbrechtlichen Streitigkeiten, also
auch nicht die Scheidung, ab - allenfalls eine Erstberatung beim
Anwalt. Mietrechtsschutz ist nur gegen Aufpreis erhältlich.
Bauprozesse sind ebenfalls ausgeschlossen. Berufsrechtsschutz wird nur
in Kombination mit einer Privatrechtsschutzversicherung gewährt. Nur
etwa die Hälfte aller Versicherer zahlt den Rechtsanwalt, wenn der
Versicherte Opfer einer Straftat geworden ist und als Nebenkläger im
Strafprozess auftreten will. Für außergerichtliche Vertretung im
Streit mit einer Behörde werden nur in den seltensten Fällen die
Anwaltskosten übernommen und auch bei der anschließenden
verwaltungs- oder sozialgerichtlichen Auseinandersetzung schließen
sich manche Privatrechtsschutzversicherer aus.
Die
Streitigkeit darf erst nach Abschluss des Vertrages und nach Ablauf
der im Vertrag bestimmten Karenzzeit (zumeist drei Monate nach
Versicherungsabschluss) entstanden sein.
Rechtstipp: Geld
sparen kann, wer einen Selbstbehalt akzeptiert. Bei 150 Euro je Fall
sinken die Prämien um bis zu 25 Prozent. Ist eine Selbstbeteiligung
vereinbart, muss diese der Versicherte allerdings in jeder
Angelegenheit beisteuern.
Die Versicherung trägt nur die
Kosten, die anfallen, nachdem sie sich zur Übernahme der Kosten
bereit erklärt hat (Deckungszusage). Die Zusage ist deshalb in jedem
Fall vorher einzuholen. Die Versicherungen prüfen, ob der angestrebte
Rechtsstreit nicht völlig aussichtslos ist. Bei aussichtslosen oder
mutwilligen Klagen kann die Versicherung die Risikoübernahme
ablehnen. Allerdings kann dann unter Umständen der Anwalt des
Versicherten mit dem so genannten "Stichentscheid" die Versicherung
zur Leistung verpflichten.
Rechtstipp: Ihr Anwalt ist Ihnen
beim Einholen der Deckungszusage gerne behilflich. Dafür sollten Sie
ihm die Versicherungsnummer und die Unterlagen für den Rechtsstreit
sowie die Zahlung des letzten Versicherungsbeitrags beim ersten
Kontakt vorlegen. Der Anwalt ist allerdings berechtigt, für die
Einholung der Deckungszusage ein gesondertes Honorar zu verlangen,
welches die Versicherung in der Regel nicht übernimmt. Meist wird
aber der Anwalt diese Dienstleistung kostenlos anbieten. Um Zeit zu
sparen, können Sie sich schon vorher mit Ihrer
Rechtsschutzversicherung in Verbindung setzen und selbst die
Kostenfrage abklären.
Wer die Versicherung zu oft in Anspruch
nimmt, riskiert die Kündigung und muss sich dann einen anderen
Versicherer suchen.
Streitfälle mit der Versicherung
schlichtet ein Ombudsmann (www.versicherungsombudsmann.de).
Zuletzt geändert am 16.04.2007
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