Einleitung
Seit dem 01.01.1999 gelten in der Bundesrepublik Deutschland die
Regelungen der neu geschaffenen Insolvenzordnung. Dadurch wurden die
Konkursordnung, die Vergleichsordnung sowie die nur in den neuen
Bundesländern gültige Gesamtvollstreckungsordnung
abgelöst. Alle vor dem 1.1.1999 anhängigen Verfahren werden
jedoch noch nach dem alten Recht abgewickelt.
In der
Insolvenzordnung sind das Insolvenzplanverfahren ( §§
217-253 InsO), die Restschuldbefreiung ( §§ 286-303 InsO),
sowie die Eigenverwaltung ( §§ 304-314 InsO) neu geregelt.
Aber die Insolvenzordnung bestimmt nicht nur den Ablauf eines
Insolvenzverfahrens, sondern sie bietet neben der auf
gemeinschaftliche Befriedigung aller Gläubiger gerichteten
Verwertung des Schuldnervermögens durch Zerschlagung des
Unternehmens auch die Möglichkeiten des Erhalts durch
Übertragung und Sanierung.
Dieser Ratgeber soll und kann
nur einen groben Überblick über den Gang des
Insolvenzverfahrens geben. Für Gesellschafter und Organe einer
Gesellschaft kann er im Falle einer drohender Insolvenz hilfreich
sein, damit nicht durch Verzögerungen von bestimmten Handlungen
unbewusst Straftaten (130b HGB, § 84 GmbHG, § 401 AktG,
§ 148 GenG) begangen werden. Liegt eine Insolvenz von
Privatpersonen vor, hilft der Ratgeber
"Verbraucherinsolvenzverfahren" weiter.
Zuletzt geändert am 01.03.2005
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