Reglementierte Berufe

Zu den reglementierten Berufen zählen alle Tätigkeiten, deren Aufnahme oder Ausübung rechtlich an ein Diplom oder anderen Befähigungsnachweises gebunden ist. Dazu gehören auch Regelungen, welche die Führung eines beruflichen Titels den Inhabern eines bestimmten Diploms vorbehalten.

Nach deutschem Recht fallen darunter insbesondere die freien Berufe wie Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Psychotherapeuten. Ebenfalls einbezogen sind Berufe, die grundsätzlich nicht reguliert sind, bei denen aber die Führung eines bestimmten Titels von Voraussetzungen abhängig gemacht wird, beispielsweise Architekten, (beratende) Ingenieure, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden.

Die Angehörigen dieser Berufe haben gemäß § 6 Satz 1 Nr. 5 des Teledienstegesetzes (TDG) neben den im vorhergehenden Abschnitt genannten Daten zusätzlich anzugeben:

  • die Kammer, welcher der Diensteanbieter als Pflichtmitglied angehört.
  • die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), in dem sie verliehen worden ist.
  • die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und Angaben dazu, wie diese zugänglich sind.
    Hier genügt die Angabe der Gesetzes- oder Satzungsüberschrift.
    Für die Zugänglichkeit zu den Vorschriften reicht es aus, die Fundstelle im Bundesgesetzblatt oder einer anderen öffentlich zugänglichen Sammlung anzugeben oder auf eine Online-Sammlung der Kammern zu verlinken.

Zuletzt geändert am 24.04.2006

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