Reiseunterlagen

Nach Erhalt der Zahlungsunterlagen sollte der Reisende diese auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen. Besonders wichtig sind die auf den Flugtickets verzeichneten Eincheck- und Flugzeiten. Wer den Flug verpasst, kann keinen Ersatz erwarten. Das gilt auch, wenn das verspätete Eintreffen nicht auf eigenes Verschulden zurückzuführen ist (z. B. bei Stau auf der Fahrt zum Flughafen).

Für Unterkünfte wird in der Regel ein "Hotel-Voucher" ausgestellt. Der Gutschein wird benötigt, um am Reiseort die gebuchte Unterkunft in Anspruch nehmen zu können.

Rechtstipp: Kontrollieren Sie unbedingt, ob Ihre Unterkunft, die Größe und Lage der Zimmer, deren Ausstattung, die Verpflegungsart und weitere gebuchte Zusatzleistungen auf dem Gutschein mit den Angaben bei der Buchung und im Katalog übereinstimmen. Eventuelle Abweichungen sollten Sie unbedingt entweder direkt beim Veranstalter oder beim Reisebüro melden, um gegebenenfalls Ihnen zustehende Ansprüche später geltend machen zu können.

Zuletzt geändert am 27.01.2006

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