Nach Erhalt der Zahlungsunterlagen sollte der Reisende
diese auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen. Besonders wichtig
sind die auf den Flugtickets verzeichneten Eincheck- und Flugzeiten.
Wer den Flug verpasst, kann keinen Ersatz erwarten. Das gilt auch,
wenn das verspätete Eintreffen nicht auf eigenes Verschulden
zurückzuführen ist (z. B. bei Stau auf der Fahrt zum
Flughafen).
Für Unterkünfte wird in der Regel
ein "Hotel-Voucher" ausgestellt. Der Gutschein wird benötigt, um am
Reiseort die gebuchte Unterkunft in Anspruch nehmen zu können.
Rechtstipp: Kontrollieren Sie unbedingt, ob Ihre
Unterkunft, die Größe und Lage der Zimmer, deren Ausstattung, die
Verpflegungsart und weitere gebuchte Zusatzleistungen auf dem
Gutschein mit den Angaben bei der Buchung und im Katalog
übereinstimmen. Eventuelle Abweichungen sollten Sie unbedingt
entweder direkt beim Veranstalter oder beim Reisebüro melden, um
gegebenenfalls Ihnen zustehende Ansprüche später geltend machen zu
können.
Zuletzt geändert am 27.01.2006
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