Rolle des Notars

Nach § 311b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bedarf ein Vertrag, durch den sich ein Vertragspartner verpflichtet, einem anderen ein Grundstück zu übertragen, der notariellen Beurkundung.

Die Formvorschrift dient dem Schutz der Vertragspartner. Der Notar soll juristische Laien bei einem so wichtigen Vertrag umfassend beraten. Er soll alle Erklärungen, Wünsche und Anliegen der Vertragsparteien ausformulieren und auf juristische Probleme hinweisen.

Rechtstipp: Beachten Sie jedoch, dass der Notar unparteiisch ist. Anmerkungen zur Höhe der Kaufsumme oder Qualität des Grundstückes werden Sie von ihm also nicht hören. Der Notar muss vor der Beurkundung des Kaufvertrages allerdings das Grundbuch einsehen und auf mögliche rechtliche Probleme hinweisen.

Zuletzt geändert am 10.01.2006

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