Grundsätzlich ist es nötig, den Schaden am Fahrzeug von einem
unabhängigen Dritten bestätigen und schätzen zu lassen. Bei
Schäden bis 500 Euro genügt in der Regel ein Kostenvoranschlag einer
Kfz-Werkstatt, darüber kann die Einholung eines
Sachverständigengutachtens erforderlich sein, was sich in der Regel
ab 800 Euro empfiehlt. Wer ein Sachverständigengutachten auch bei
Schäden unter 500 Euro einholt, bleibt umgekehrt auf diesem Kosten
sitzen, da die Kosten für nicht erforderlich gehalten werden.
Rechtstipp: Wollen Sie ohne anwaltliche Hilfe selbst einen
Sachverständigen beauftragen, lassen Sie vorab den Schaden von dem
Gutachter grob schätzen. Kommt dieser zum Ergebnis, dass der Schaden
keinesfalls über 500 Euro liegt, sollten Sie von einem Auftrag zur
Erstellung eines Gutachtens absehen oder erst die gegnerische
Versicherung fragen, ob sie die Kosten übernimmt.
Zuletzt geändert am 03.02.2006
Copyright www.valuenet.de