Bagatellschäden können über den Schadenschnelldienst, den viele
Versicherungen unterhalten, abgewickelt werden.
Doch Vorsicht:
Zwar wird der Schaden von versicherungseigenen Gutachtern
geschätzt und die voraussichtlichen Reparaturkosten erstattet. Der
Schaden kann dann belassen oder selbst behoben werden.
Zur
schnellen Erledigung wird beim Schadenschnelldienst aber meist eine
Abfindungserklärung vorgelegt. Nach Unterzeichnung einer solchen
Erklärung können dann aber später keine weiteren - eventuell
verdeckten - Schäden mehr geltend gemacht werden.
Rechtstipp:
Sie sollten eine solche Abfindungserklärung erst unterschreiben, wenn
mit Sicherheit keine verdeckten Schäden mehr vorhanden sind, die
jetzt noch nicht überblickt werden können.
Auch sonst
sollten Sie Vorsicht gegenüber der gegnerischen Versicherung walten
lassen. Es kann sein, dass diese die Schadenspositionen zu Ihren
Lasten zu niedrig ansetzt, schließlich verfolgt sie eigene
wirtschaftliche Interessen. Im Zweifel also besser die Korrespondenz
mit der gegnerischen Versicherung direkt über Ihren Anwalt laufen
lassen. Nur so können Sie sicher gehen, dass Ihre Ansprüche
gegenüber der Versicherung auch gewahrt bleiben.
Zuletzt geändert am 03.02.2006
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