Einleitung
Die Regelung der "Scheinselbstständigkeit" gibt es
seit 1998 und wurde seitdem zweimal modifiziert. Sinn der Regelung ist
es, wie es in einem Rundschreiben der Spitzenorganisationen der
Sozialversicherung heißt, aber nicht, "aus
Selbstständigen Arbeitnehmer" zu machen, sondern zu
erreichen, dass diejenigen Erwerbstätigen besser erkannt werden
können, die in Wahrheit abhängig beschäftigt sind, aber
zum Schein als Selbstständige auftreten. Im Ergebnis gibt es
praktisch keine freie Tätigkeit mehr, die ohne eine
Beitragsleistung zur Sozial- bzw. Rentenversicherung ausgeübt
werden kann, es sei denn, es greift eine andere berufständische
Rentenversicherung ein.
Die Versicherungspflicht erfasst
zumindest grundsätzlich auch Existenzgründer und
Selbstständige, die keine Arbeitnehmer beschäftigen. Sogar
Mehrfachversicherungen können entstehen.
Dieser
Ratgeber soll helfen, den zutreffenden versicherungsrechtlichen Status
im Einzelfall herauszufinden. Gleichzeitig benennt er die
spärlichen Ausnahmen von der Rentenversicherungspflicht.
Zuletzt geändert am 07.01.2005
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