Scheinselbstständigkeit Teil 1

Einleitung

Die Regelung der "Scheinselbstständigkeit" gibt es seit 1998 und wurde seitdem zweimal modifiziert. Sinn der Regelung ist es, wie es in einem Rundschreiben der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung heißt, aber nicht, "aus Selbstständigen Arbeitnehmer" zu machen, sondern zu erreichen, dass diejenigen Erwerbstätigen besser erkannt werden können, die in Wahrheit abhängig beschäftigt sind, aber zum Schein als Selbstständige auftreten. Im Ergebnis gibt es praktisch keine freie Tätigkeit mehr, die ohne eine Beitragsleistung zur Sozial- bzw. Rentenversicherung ausgeübt werden kann, es sei denn, es greift eine andere berufständische Rentenversicherung ein.

Die Versicherungspflicht erfasst zumindest grundsätzlich auch Existenzgründer und Selbstständige, die keine Arbeitnehmer beschäftigen. Sogar Mehrfachversicherungen können entstehen.

Dieser Ratgeber soll helfen, den zutreffenden versicherungsrechtlichen Status im Einzelfall herauszufinden. Gleichzeitig benennt er die spärlichen Ausnahmen von der Rentenversicherungspflicht.

Zuletzt geändert am 07.01.2005

Copyright www.valuenet.de