Der Schlichter - Anwalt oder Notar - ist unabhängig und
unparteiisch. Er erhält sein Mandat von beiden Parteien und seine
Aufgabe liegt darin, einen Interessenausgleich zu finden.
Der
Schlichter ist, wie es das Standesrecht vorschreibt, zur
Verschwiegenheit verpflichtet. Daher hat er auch ein
Zeugnisverweigerungsrecht über die Tatsachen, die dem
Schlichtungsverfahren zugrunde liegen.
Ein Schlichter darf
eine Partei in einem späteren Gerichtsverfahren nicht anwaltlich
vertreten.
Zuletzt geändert am 10.02.2006
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