Schlichter

Der Schlichter - Anwalt oder Notar - ist unabhängig und unparteiisch. Er erhält sein Mandat von beiden Parteien und seine Aufgabe liegt darin, einen Interessenausgleich zu finden.

Der Schlichter ist, wie es das Standesrecht vorschreibt, zur Verschwiegenheit verpflichtet. Daher hat er auch ein Zeugnisverweigerungsrecht über die Tatsachen, die dem Schlichtungsverfahren zugrunde liegen.

Ein Schlichter darf eine Partei in einem späteren Gerichtsverfahren nicht anwaltlich vertreten.

Zuletzt geändert am 10.02.2006

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