Im Bundesgebiet gibt es 53 Handwerkskammern, die gesetzlich
verpflichtet sind, Streitigkeiten zwischen selbständigen Handwerkern
und ihren Auftraggebern in so genannten Vermittlungsstellen zu
schlichten (§ 91 Absatz 1 Nr. 11 Handwerksordnung).
Daneben gibt es auch Schiedsstellen bei den einzelnen
Handwerksinnungen, die regional aufgegliedert sind.
Für das
Verfahren und die Zusammensetzung der Vermittlungsstellen, die meist
den Rechtsabteilungen der Handwerkskammern zugeordnet sind, gibt es
keine festen Regeln. Das Verfahren selbst ist kostenfrei, im
Einzelfall können aber Kosten durch Sachverständige entstehen.
Zuständig ist in der Regel die Vermittlungsstelle der
Handwerkskammer, in deren Bezirk der Handwerker seinen Sitz hat.
In einigen Handwerksinnungen sind auch Bauschlichtungsstellen
eingerichtet, die bei Streitigkeiten über Bauverträge und Baumängel
vermitteln. Die Kosten hierfür liegen jedoch teilweise über
500 Euro.
Zuletzt geändert am 10.02.2006
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