Außergerichtliche Streitbeilegung
Die Idee, Streitigkeiten durch Schlichtung beizulegen, ohne
sogleich einen Richter zu bemühen, ist im deutschen Recht seit langem
verankert. Bereits 1827 wurden in Preußen erste Schiedsämter
eingeführt.
Niemand ist verpflichtet, seinen zivilrechtlichen
Streitigkeiten vor Gericht auszutragen, zumal eine außergerichtliche
Lösung oft billiger und schneller zu erlangen ist. Der vorliegende
Ratgeber informiert über die Möglichkeiten einer außergerichtlichen
Streitbeilegung durch Inanspruchnahme Dritter. Dabei werden auch Vor-
und Nachteile aufgezeigt.
Zuletzt geändert am 10.02.2006
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