Schriftlicher Antrag

Bei schriftlichem Antrag sind die bestimmte Formulare zwingend zu verwenden, wie § 703c Absatz 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) bestimmt. Die Formulare sind im Schreibwarenhandel erhältlich.

Die schriftliche Antragstellung ist in allen Bundesländern möglich. In den Bundesländern, die ein zentrales Mahngericht bestimmt haben (siehe vorheriger Abschnitt), wird ein maschinelles Antragsverfahren durchgeführt. Dafür muss immer ein bestimmtes, maschinell lesbares Formular verwendet werden, das ebenfalls im Schreibwarenhandel erhältlich ist.

Wird das entsprechende Formular nicht verwendet, wird der Antrag in der Regel vom Mahngericht zurückgewiesen.

Meist besteht auch die Möglichkeit, den Mahnantrag online auszufüllen und dann auf ein Formular aufzudrucken. Eine entsprechende Funktion ist über die Internetseite http://www.online-mahnantrag.de möglich. Dort wird auch angegeben, welche Bundesländer die Online-Unterstützung zulassen.

Zuletzt geändert am 15.05.2007

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