Bei schriftlichem Antrag sind die bestimmte Formulare zwingend zu
verwenden, wie § 703c Absatz 2 der Zivilprozessordnung
(ZPO) bestimmt. Die Formulare sind im Schreibwarenhandel erhältlich.
Die schriftliche Antragstellung ist in allen Bundesländern
möglich. In den Bundesländern, die ein zentrales Mahngericht
bestimmt haben (siehe vorheriger Abschnitt), wird ein maschinelles
Antragsverfahren durchgeführt. Dafür muss immer ein bestimmtes,
maschinell lesbares Formular verwendet werden, das ebenfalls im
Schreibwarenhandel erhältlich ist.
Wird das entsprechende
Formular nicht verwendet, wird der Antrag in der Regel vom Mahngericht
zurückgewiesen.
Meist besteht auch die Möglichkeit, den
Mahnantrag online auszufüllen und dann auf ein Formular aufzudrucken.
Eine entsprechende Funktion ist über die Internetseite
http://www.online-mahnantrag.de möglich. Dort wird auch angegeben,
welche Bundesländer die Online-Unterstützung zulassen.
Zuletzt geändert am 15.05.2007
Copyright www.valuenet.de