Es ist zwar sinnvoll, ein Unfallprotokoll zu verfassen, das die
Unfallbeteiligten benennt und die Position der Fahrzeuge festhält,
jedoch sollten (pauschale) Schuldanerkenntnisse immer vermieden
werden. Im Zweifel kann dies die eigene Position bei einem späteren
Rechtsstreit erheblich schwächen. Auch die Versicherungen halten in
ihren Versicherungsbedingungen Sanktionen vor, wenn ein
Unfallbeteiligter ohne Zustimmung der Versicherung eine Schuld ganz
oder teilweise anerkennt.
Genauso gefährlich kann es sein,
den Unfallhergang mit seiner Unterschrift zu bestätigen. Dies stellt
zwar nach gängiger Rechtsprechung kein Anerkenntnis dar, in der
Aufregung der Situation besteht aber die Gefahr, dass unzutreffend
formuliert wird oder möglicherweise in der Formulierung doch
gleichzeitig ein Schuldanerkenntnis liegt.
Deshalb am
Unfallort nur die nötigen Angaben machen: Autokennzeichen,
Personalien, Versicherung.
Zuletzt geändert am 03.02.2006
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