Nach dem Gesetz über den Datenschutz bei Telediensten (TDDSG)
dürfen Kundendaten nicht für Werbung und Marktforschung verwendet
werden. Außerdem sind sie nach Geschäftsabwicklung und Abrechnung
wieder zu löschen.
Hält sich der Vertragspartner nicht
daran, macht er sich schadenersatzpflichtig und bei schwerwiegenden
Verstößen sogar strafbar. Wer hiervon als Verbraucher betroffen ist,
sollte sich an die Datenschutzbehörde seines Bundeslandes wenden.
Allgemein informiert zu diesem Thema Teil 1 des Ratgebers
"Rechtsfragen des Internetsurfers".
Zuletzt geändert am 25.04.2006
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