Selbstständigkeit liegt nur dann vor, wenn die Tätigkeit
und die Arbeitszeit frei bestimmt werden können und keinerlei
persönliche Abhängigkeit vorliegt. Die selbstständige
Tätigkeit ist zudem geprägt von unternehmerischen Merkmalen,
wie z.B. die freie Entscheidung über die Annahme von
Aufträgen, das Betreiben von Werbung für sich, eine
eigenständige Preisgestaltung und das Tragen des
unternehmerischen Risikos von Gewinn und Verlust, etc.
Zuletzt geändert am 07.01.2005
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