Selbstständigkeit

Selbstständigkeit liegt nur dann vor, wenn die Tätigkeit und die Arbeitszeit frei bestimmt werden können und keinerlei persönliche Abhängigkeit vorliegt. Die selbstständige Tätigkeit ist zudem geprägt von unternehmerischen Merkmalen, wie z.B. die freie Entscheidung über die Annahme von Aufträgen, das Betreiben von Werbung für sich, eine eigenständige Preisgestaltung und das Tragen des unternehmerischen Risikos von Gewinn und Verlust, etc.

Zuletzt geändert am 07.01.2005

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