Nicht nur das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Bauherrn gilt es
zu kalkulieren, wegen der zahlreichen Insolvenzen am Bau ist auch
gegenüber Bauunternehmen und Bauträgern Vorsicht geboten. Eine
Pleite des Bauunternehmens kann den Bauherrn hart treffen: Es muss
eine neue Firma gefunden werden, der Bau verzögert sich und Mängel
können nicht geltend gemacht werden.
Die beste Lösung ist
es, wenn die Bank des Bauunternehmers für die Fertigstellung bürgt
und auch Gewährleistungsrechte abdeckt (so genannte Fertigstellungs-
und Gewährleistungsbürgschaft).
Rechtstipp: Lehnt der
Bauunternehmer eine Bürgschaft ab, sollte Sie einen Vertragsschluss
wohl überlegen und gegebenenfalls ein anderes Unternehmen
beauftragen.
Aufschlussreich kann auch eine Bankauskunft des
Unternehmers sein.
Zuletzt geändert am 10.01.2006
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