Sicherung des Bauherrn

Nicht nur das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Bauherrn gilt es zu kalkulieren, wegen der zahlreichen Insolvenzen am Bau ist auch gegenüber Bauunternehmen und Bauträgern Vorsicht geboten. Eine Pleite des Bauunternehmens kann den Bauherrn hart treffen: Es muss eine neue Firma gefunden werden, der Bau verzögert sich und Mängel können nicht geltend gemacht werden.

Die beste Lösung ist es, wenn die Bank des Bauunternehmers für die Fertigstellung bürgt und auch Gewährleistungsrechte abdeckt (so genannte Fertigstellungs- und Gewährleistungsbürgschaft).

Rechtstipp: Lehnt der Bauunternehmer eine Bürgschaft ab, sollte Sie einen Vertragsschluss wohl überlegen und gegebenenfalls ein anderes Unternehmen beauftragen.
Aufschlussreich kann auch eine Bankauskunft des Unternehmers sein.

Zuletzt geändert am 10.01.2006

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