Bei Ankündigung einer Modernisierung kann der Mieter seinerseits
kündigen. Kündigt der Vermieter beispielsweise im März eine
Modernisierung an, kann der Mieter bis zum 30. April (Ende des
folgenden Monats) kündigen. Das Mietverhältnis endet dann am
31 Juni.
Ist mit der Modernisierung eine
Mieterhöhung verbunden, und soll die Miete am 1. März steigen,
kann der Mieter bis zum 3. April kündigen und das
Mietverhältnis endet am 31. Juni.
Kürzere
Kündigungsfristen können sich für den sozialen Wohnungsbau ergeben.
Zuletzt geändert am 05.01.2006
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