Neben den Gebühren und den Auslagen muss der Mandant seinem Anwalt
natürlich die im konkreten Mandat entstandenen Aufwendungen ersetzen,
beispielsweise Gerichtskostenvorschüsse, Gerichtsvollzieherkosten
oder Verwaltungsgebühren, die der Anwalt aus eigenen Mitteln im
Interesse des Mandanten gezahlt hat.
Zuletzt geändert am 16.04.2007
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