Sozialversicherung

Auf dem Weg in eine sich selbst tragende Selbstständigkeit sind Existenzgründerinnen und -gründer während der Bezugszeit des Zuschusses nicht automatisch in den Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung eingebunden. Dafür werden neben dem eigentlichen Gründungszuschuss für die soziale Absicherung pauschal monatlich 300 Euro gezahlt. Damit ist aber keine Pflicht verbunden, sich sozial abzusichern.
Eine Rentenversicherungspflicht kann sich allerdings aus einer Kammerzugehörigkeit ergeben.

Existenzgründerinnen und -gründer haben Zugang zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung. Auch wenn keine Pflicht besteht, sollte zumindest eine Krankenversicherung abgeschlossen werden. Wer sich freiwillig gesetzlich krankenversichert, muss als Selbstständiger normalerweise dafür einen monatlichen Mindestbeitrag auf Basis der monatlichen Bezugsgröße in Höhe von 1.837,50 Euro zahlen.

Einzelheiten zu den den verschiedenen Sozialversicherungen (gesetzliche Rentenversicherung, gesetzliche Krankenversicherung, gesetzliche Pflegeversicherung, gesetzliche Unfallversicherung, gesetzliche Arbeitslosenversicherung) enthalten die nachfolgenden fünf Abschnitte.

Zuletzt geändert am 04.12.2006

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