Auf dem Weg in eine sich selbst tragende Selbstständigkeit sind
Existenzgründerinnen und -gründer während der Bezugszeit des
Zuschusses nicht automatisch in den Schutz der gesetzlichen
Rentenversicherung eingebunden. Dafür werden neben dem eigentlichen
Gründungszuschuss für die soziale Absicherung pauschal monatlich
300 Euro gezahlt. Damit ist aber keine Pflicht verbunden, sich
sozial abzusichern.
Eine Rentenversicherungspflicht kann sich
allerdings aus einer Kammerzugehörigkeit ergeben.
Existenzgründerinnen und -gründer haben Zugang zur Renten-,
Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung. Auch wenn keine Pflicht
besteht, sollte zumindest eine Krankenversicherung abgeschlossen
werden. Wer sich freiwillig gesetzlich krankenversichert, muss als
Selbstständiger normalerweise dafür einen monatlichen Mindestbeitrag
auf Basis der monatlichen Bezugsgröße in Höhe von
1.837,50 Euro zahlen.
Einzelheiten zu den den
verschiedenen Sozialversicherungen (gesetzliche Rentenversicherung,
gesetzliche Krankenversicherung, gesetzliche Pflegeversicherung,
gesetzliche Unfallversicherung, gesetzliche Arbeitslosenversicherung)
enthalten die nachfolgenden fünf Abschnitte.
Zuletzt geändert am 04.12.2006
Copyright www.valuenet.de