"Spam" und "Junk-Mail" heißen im Netzjargon Werbemails, die in
Massen versendet werden. Fast jeder, der über einen E-Mail-Anschluss
verfügt, kennt die oft eindeutigen Angebote: "Get rich in one day",
"Loose 20 kg in two weeks" und "For adults only" - gern genommen wird
auch immer wieder "Sie sind glücklicher Gewinner von...". Wer einmal
im Chat war oder online eingekauft hat ist ihnen schonungslos
ausgeliefert, den Massenmailern. Was jedem E-Mail-Neuling am Anfang
noch ein müdes Lächeln entlockt, bevor er die Nachricht löscht,
geht auf Dauer aber an die Nerven.
Nach inzwischen gefestigter
Rechtsprechung ist die Zusendung von Werbemails ohne vorherigen
geschäftlichen Kontakt zwischen den Parteien nicht zulässig (Urteil
des Bundesgerichtshofes vom 11.03.2004, Aktenzeichen: I ZR 81/01.
Dabei spielt es keine Rolle, ob die Zusendungen an Privatpersonen oder
Gewerbetreibende gingen oder für welchen kommerziellen Zweck in den
Mails geworben wird.
Unverlangte zugesandte Werbung per E-Mail
ist unzulässig!
Wie man sich gegen die unerwünschte Werbeflut
wehren kann, zeigt der nachfolgende Abschnitt.
Zuletzt geändert am 25.04.2006
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