Die staatliche Förderung setzt sich zusammen aus einer
Grundzulage, einer Kinderzulage pro Sohn / Tochter sowie einem
ergänzenden Steuervorteil durch den Sonderausgabenabzug bei der
Einkommensteuer. Der Begünstigte muss jedoch, um in den Genuss der
staatlichen Förderung zu kommen, einen Mindesteigenbeitrag auf seinen
Altersvorsorgevertrag leisten. Der Eigenbeitrag und die staatliche
Zulage ergeben den Gesamtbeitrag. Nach Ablauf des jeweiligen
Kalenderjahres, in dem der Eigenbeitrag geleistet wurde, beantragt die
begünstigte Person - oder für ihn das Sparinstitut - die
Altersvorsorgezulage, die dann auf den Vorsorgevertrag überwiesen und
anschließend mit angespart wird.
Zuletzt geändert am 16.09.2007
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