Bei der steuerlichen Belastung des Gewinns von Einzelunternehmen,
Personengesellschaften (GbR, OHG, KG, Partnerschaft) und
Kapitalgesellschaften (GmbH, Limited) kann es zu gravierenden
Unterschieden kommen. Die Besteuerung des Gewinns der
Personengesellschaften und Einzelunternehmen erfolgt im Rahmen der
Einkommenssteuererklärung der Gesellschafter mit den persönlichen
Steuersätzen. Dabei sind die Firmenerträge mit den übrigen
Einkünften verrechenbar. So kann beispielsweise ein anteiliger
Verlust aus einer OHG die Steuerbelastung auf Zinserträge
ausgleichen. Umgekehrt führen negative Mieteinkünfte dazu, dass der
Unternehmensgewinn nicht versteuert werden muss.
Der Gewinn
der GmbH unterliegt hingegen der Körperschaftssteuer. Hier gilt keine
Progression, sondern stets ein einheitlicher Steuersatz von
25 Prozent. Der sollte zwar ab 2006 auf 19 Prozent gesenkt
werden, davon ist die neue Bundesregierung aber erst einmal
abgekommen. Zumindest bis 2008 wird es daher zu keiner Tarifsenkung
kommen (siehe unten). Die Verluste aus der Kapitalgesellschaft sind
nicht mit den persönlichen Einkünften verrechenbar. Die
ausgeschütteten Gewinne an die Anteilseigner unterliegen zu
50 Prozent der Einkommensteuer (Halbeinkünfteverfahren) und bei
Auszahlung mit 20 Prozent der Kapitalertragsteuer, die aber als
Vorauszahlung auf die Steuerschuld angerechnet wird.
Auf den
ersten Blick erscheint der geringe Körperschaftsteuersatz lukrativ.
Hinzuzurechnen ist jedoch stets die Gewerbesteuer. Die kann bei
Personenunternehmen nicht nur auf die Einkommensteuer angerechnet
werden, sondern es gibt auch noch zusätzlich Freibeträge und einen
günstigen Staffeltarif. Weiterhin kommt es bei der GmbH im Falle der
Ausschüttung zu einer Doppelbesteuerung. Daher kann bei der Form der
Unternehmenswahl ein Steuerbelastungsvergleich sinnvoll sein.
Allerdings ist zu bedenken, dass sich die steuerlichen
Rahmenbedingungen sowie die persönlichen Verhältnisse schnell
ändern und somit die Ergebnisse eines Vergleichs nicht lange aktuell
bleiben können.
Hinweis: Im Rahmen der
Unternehmensteuerreform 2008 soll es zu einer Senkung der
Körperschaftsteuer von 25 Prozent auf 15 Prozent kommen,
während Beteiligte an einer Personengesellschaft weiterhin nach ihrer
individuellen Progression besteuert werden. Dieses gesetzliche
Vorhaben sollte in die Entscheidung über die optimale Rechtsform
bereits einbezogen werden.
Zuletzt geändert am 27.11.2006
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