Steuerbelastung als Entscheidungskriterium

Bei der steuerlichen Belastung des Gewinns von Einzelunternehmen, Personengesellschaften (GbR, OHG, KG, Partnerschaft) und Kapitalgesellschaften (GmbH, Limited) kann es zu gravierenden Unterschieden kommen. Die Besteuerung des Gewinns der Personengesellschaften und Einzelunternehmen erfolgt im Rahmen der Einkommenssteuererklärung der Gesellschafter mit den persönlichen Steuersätzen. Dabei sind die Firmenerträge mit den übrigen Einkünften verrechenbar. So kann beispielsweise ein anteiliger Verlust aus einer OHG die Steuerbelastung auf Zinserträge ausgleichen. Umgekehrt führen negative Mieteinkünfte dazu, dass der Unternehmensgewinn nicht versteuert werden muss.

Der Gewinn der GmbH unterliegt hingegen der Körperschaftssteuer. Hier gilt keine Progression, sondern stets ein einheitlicher Steuersatz von 25 Prozent. Der sollte zwar ab 2006 auf 19 Prozent gesenkt werden, davon ist die neue Bundesregierung aber erst einmal abgekommen. Zumindest bis 2008 wird es daher zu keiner Tarifsenkung kommen (siehe unten). Die Verluste aus der Kapitalgesellschaft sind nicht mit den persönlichen Einkünften verrechenbar. Die ausgeschütteten Gewinne an die Anteilseigner unterliegen zu 50 Prozent der Einkommensteuer (Halbeinkünfteverfahren) und bei Auszahlung mit 20 Prozent der Kapitalertragsteuer, die aber als Vorauszahlung auf die Steuerschuld angerechnet wird.

Auf den ersten Blick erscheint der geringe Körperschaftsteuersatz lukrativ. Hinzuzurechnen ist jedoch stets die Gewerbesteuer. Die kann bei Personenunternehmen nicht nur auf die Einkommensteuer angerechnet werden, sondern es gibt auch noch zusätzlich Freibeträge und einen günstigen Staffeltarif. Weiterhin kommt es bei der GmbH im Falle der Ausschüttung zu einer Doppelbesteuerung. Daher kann bei der Form der Unternehmenswahl ein Steuerbelastungsvergleich sinnvoll sein. Allerdings ist zu bedenken, dass sich die steuerlichen Rahmenbedingungen sowie die persönlichen Verhältnisse schnell ändern und somit die Ergebnisse eines Vergleichs nicht lange aktuell bleiben können.

Hinweis: Im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 soll es zu einer Senkung der Körperschaftsteuer von 25 Prozent auf 15 Prozent kommen, während Beteiligte an einer Personengesellschaft weiterhin nach ihrer individuellen Progression besteuert werden. Dieses gesetzliche Vorhaben sollte in die Entscheidung über die optimale Rechtsform bereits einbezogen werden.

Zuletzt geändert am 27.11.2006

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