Steuerrecht: Weitere Arbeitsmittel / Reparaturen

Zumeist werden Arbeitsmittel wie Druckerpatronen oder Datensicherungsmedien (CD-ROMs, Disketten) vom Arbeitgeber eingekauft und auf Vorrat beim Telearbeiter aufbewahrt. Die Kosten dafür verrechnet der Arbeitgeber als Betriebsausgaben.

Der Telearbeiter kann diese Arbeitsmittel aber auch selbst kaufen und die Rechnung auf den Namen des Arbeitgebers ausstellen lassen. In diesem Fall handelt es sich um einen steuerfreien Auslagenersatz. Bei anderer Ausgestaltung kann es sich auch um Arbeitslohn handeln. Dies hängt vom Einzelfall ab. Ähnlich verhält es sich mit den Reparaturkosten für den PC.

Rechtstipp: In Zweifelsfällen sollte ein Steuerberater hinzugezogen werden.

Zuletzt geändert am 30.04.2006

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