Zumeist werden Arbeitsmittel wie Druckerpatronen oder
Datensicherungsmedien (CD-ROMs, Disketten) vom Arbeitgeber eingekauft
und auf Vorrat beim Telearbeiter aufbewahrt. Die Kosten dafür
verrechnet der Arbeitgeber als Betriebsausgaben.
Der
Telearbeiter kann diese Arbeitsmittel aber auch selbst kaufen und die
Rechnung auf den Namen des Arbeitgebers ausstellen lassen. In diesem
Fall handelt es sich um einen steuerfreien Auslagenersatz. Bei anderer
Ausgestaltung kann es sich auch um Arbeitslohn handeln. Dies hängt
vom Einzelfall ab. Ähnlich verhält es sich mit den Reparaturkosten
für den PC.
Rechtstipp: In Zweifelsfällen sollte ein
Steuerberater hinzugezogen werden.
Zuletzt geändert am 30.04.2006
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