Streitigkeiten während der Berufsausbildung

Für Konflikte während der Lehre haben die Berufskammern (Handwerks-, Industrie- und Handelskammern) besondere Schlichtungsausschüsse gebildet, die helfen sollen, die Ausbildung geordnet zu Ende führen zu können. Rechtsstreitigkeiten aus einem Ausbildungsverhältnis werden vor dem Arbeitsgericht erst angenommen, wenn vorher ein Schlichtungsausschuss sich damit befasst hat und es zu keiner Einigung gekommen ist. Das Verfahren vor dem Ausschuss ist kostenfrei und dauert in der Regel nicht länger als vier Wochen.

Zuständig ist der Schlichtungsausschuss der Kammer, in der der Ausbilder seinen Geschäftssitz hat.

Zuletzt geändert am 10.02.2006

Copyright www.valuenet.de