Für Konflikte während der Lehre haben die Berufskammern
(Handwerks-, Industrie- und Handelskammern) besondere
Schlichtungsausschüsse gebildet, die helfen sollen, die Ausbildung
geordnet zu Ende führen zu können. Rechtsstreitigkeiten aus einem
Ausbildungsverhältnis werden vor dem Arbeitsgericht erst angenommen,
wenn vorher ein Schlichtungsausschuss sich damit befasst hat und es zu
keiner Einigung gekommen ist. Das Verfahren vor dem Ausschuss ist
kostenfrei und dauert in der Regel nicht länger als vier Wochen.
Zuständig ist der Schlichtungsausschuss der Kammer, in der der
Ausbilder seinen Geschäftssitz hat.
Zuletzt geändert am 10.02.2006
Copyright www.valuenet.de