Privates Surfen und das Verfassen privater E-Mails während der
Arbeitszeit ist für viele Unternehmen ein Problem: Der Mitarbeiter
vertrödelt die Zeit auf Kosten des Arbeitgebers. In größeren
Betrieben wird zwar nicht selten darüber hinweg gesehen, die meisten
kleineren können sich den Verlust von effektiver Arbeitszeit
allerdings kaum leisten.
Da es jedoch keine einheitliche
Regelung über das private Surfen am Arbeitsplatz gibt, kann jeder
Arbeitgeber individuelle Regelungen für sein Unternehmen festlegen.
Schließlich wird der Internetzugang von ihm bereitgestellt und
finanziert. Zudem trägt er auch das mit der Ankopplung an das
Internet verbundene Risiko, dass das Firmennetz mit einem Virus zu
infiziert wird und damit wertvolle Arbeitszeit blockiert wird und
Daten gefährdet werden.
Grundsätzlich darf der Arbeitnehmer
deshalb das Internet nicht ohne Genehmigung des Arbeitgebers privat
benutzen.
Zuletzt geändert am 26.09.2005
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