Die technische Beurteilung des Wagens ist beim Gebrauchtwagenkauf
das "A und O". Der Käufer, der nicht über die nötigen fachlichen
Kenntnisse verfügt, kann den Wagen durch eine Schätzstelle für
Gebrauchtwagen oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen begutachten
lassen, das ist allerdings kostenpflichtig.
Auf jeden Fall
sollte der Käufer nach Möglichkeit einen Freund - am besten einen
Fachmann -bitten, ihn beim Kauf zu unterstützen. Gemeinsam kann dann
der Wagen auf Roststellen, Unfallschäden, einen undichten und deshalb
verölten Motor, schief ziehende Bremsen, abgefahrene Reifen oder
defekte Stoßdämpfer untersucht werden. Vier Augen sehen mehr als
zwei und im Streitfall ist gleich ein Zeuge zur Hand.
Eine
Hilfe bei der Beurteilung des Wagens kann die TÜV-Plakette auf dem
hinteren Kennzeichen sein, die für die gesetzlich vorgeschriebene
Hauptuntersuchung erteilt wird. Ist die Prüfplakette noch neu, heißt
das, dass das Auto im Zeitpunkt der Vorführung beim TÜV
verkehrssicher war. Aber Vorsicht, die Prüfplakette sagt über den
sonstigen Zustand, insbesondere über die Qualität des Motors oder
des Getriebes, nichts aus.
Rechtstipp: Achten Sie darauf, dass
die Prüfplakette mit der Eintragung im Fahrzeugschein übereinstimmt.
Ein Blick in den Untersuchungsbericht der letzten Hauptuntersuchung -
der sollte immer vorliegen - gibt Aufschluss über die Mängel, die
die Verkehrssicherheit berühren.
Neben einer gültigen
TÜV-Plakette muss der Wagen auch eine gültige AU-Plakette
(Abgasuntersuchung) auf dem vorderen Kennzeichen aufweisen. Auch hier
kann ein Blick in den Prüfbericht aufschlussreich sein.
Rechtstipp: Eine Probefahrt ist unerlässlich - aber Vorsicht: Für
die Probefahrt mit einem Gebrauchtwagen gilt, wenn der Verkäufer kein
Händler ist, haftet der Fahrer für etwaige Beschädigungen des
Fahrzeugs schon bei geringem Verschulden.
Zuletzt geändert am 06.01.2006
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