Technische Prüfung

Die technische Beurteilung des Wagens ist beim Gebrauchtwagenkauf das "A und O". Der Käufer, der nicht über die nötigen fachlichen Kenntnisse verfügt, kann den Wagen durch eine Schätzstelle für Gebrauchtwagen oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen begutachten lassen, das ist allerdings kostenpflichtig.

Auf jeden Fall sollte der Käufer nach Möglichkeit einen Freund - am besten einen Fachmann -bitten, ihn beim Kauf zu unterstützen. Gemeinsam kann dann der Wagen auf Roststellen, Unfallschäden, einen undichten und deshalb verölten Motor, schief ziehende Bremsen, abgefahrene Reifen oder defekte Stoßdämpfer untersucht werden. Vier Augen sehen mehr als zwei und im Streitfall ist gleich ein Zeuge zur Hand.

Eine Hilfe bei der Beurteilung des Wagens kann die TÜV-Plakette auf dem hinteren Kennzeichen sein, die für die gesetzlich vorgeschriebene Hauptuntersuchung erteilt wird. Ist die Prüfplakette noch neu, heißt das, dass das Auto im Zeitpunkt der Vorführung beim TÜV verkehrssicher war. Aber Vorsicht, die Prüfplakette sagt über den sonstigen Zustand, insbesondere über die Qualität des Motors oder des Getriebes, nichts aus.

Rechtstipp: Achten Sie darauf, dass die Prüfplakette mit der Eintragung im Fahrzeugschein übereinstimmt. Ein Blick in den Untersuchungsbericht der letzten Hauptuntersuchung - der sollte immer vorliegen - gibt Aufschluss über die Mängel, die die Verkehrssicherheit berühren.

Neben einer gültigen TÜV-Plakette muss der Wagen auch eine gültige AU-Plakette (Abgasuntersuchung) auf dem vorderen Kennzeichen aufweisen. Auch hier kann ein Blick in den Prüfbericht aufschlussreich sein.

Rechtstipp: Eine Probefahrt ist unerlässlich - aber Vorsicht: Für die Probefahrt mit einem Gebrauchtwagen gilt, wenn der Verkäufer kein Händler ist, haftet der Fahrer für etwaige Beschädigungen des Fahrzeugs schon bei geringem Verschulden.

Zuletzt geändert am 06.01.2006

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