Texte, Grafiken, Cliparts, Sounds

Texte, Grafiken, Cliparts und Sounds fallen regelmäßig unter den Schutz des Urheberrechts. Er entfällt nur bei Banalitäten wie einfachste Tonfolgen oder zum Beispiel beim allgemein bekannten Rautenmuster, weil dahinter keine "schöpferische Leistung" steckt.

Texte dürfen nicht in der Originalfassung weiterverwendet werden. Wer allerdings nur die Information aus einem Text nutzt, um daraus einen eigenen Inhalt zu kreieren, verstößt nicht gegen das Urheberrecht des Autors.

Cliparts sind oft auf CD-ROM oder in "Softwarebibliotheken" erhältlich. Hier ist der Urheber meistens mit der Weiterverbreitung seines "Werkes" einverstanden oder sogar daran interessiert. Etwas anderes gilt nur, wenn auf dem "Beipackzettel" ausdrücklich etwas anderes vorgeschrieben wird.

Gefährlich ist es, eine gewerbliche Homepage mit Logos bekannter Unternehmen "aufzupeppen". Oft soll dadurch der Eindruck vermittelt werden, dass geschäftliche Beziehungen oder Partnerschaften bestehen. Wer diesen Effekt für sich verwenden will, braucht aber die Zustimmung des Rechteinhabers. Denn Firmenlogos genießen urheber- oder (wenn sie als Marke registriert sind) auch markenrechtlichen Schutz.

Zuletzt geändert am 24.04.2006

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