Zur Beilegung von Streitigkeiten außerhalb der staatlichen
Gerichte gibt es zahlreiche Möglichkeiten.
Je nach Verfahren
und Rechtsgebiet bestehen verschiedene Institutionen, die schlichten
können.
So gibt es:
- die allgemeine
Streitschlichtung vor allgemeinen Schieds- und Gütestellen.
- das obligatorische Schlichtungsverfahren im Zivilrecht.
- Schiedsgutachten.
- das Sühneverfahren im Strafrecht.
- die Streitschlichtung vor besonderen Schlichtungsstellen.
- das schiedsgerichtliche Verfahren.
- die Mediation.
Über die einzelnen Formen informieren die
nachfolgenden Abschnitte.
Zuletzt geändert am 10.02.2006
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