Überblick

Zur Beilegung von Streitigkeiten außerhalb der staatlichen Gerichte gibt es zahlreiche Möglichkeiten.

Je nach Verfahren und Rechtsgebiet bestehen verschiedene Institutionen, die schlichten können.
So gibt es:

  • die allgemeine Streitschlichtung vor allgemeinen Schieds- und Gütestellen.
  • das obligatorische Schlichtungsverfahren im Zivilrecht.
  • Schiedsgutachten.
  • das Sühneverfahren im Strafrecht.
  • die Streitschlichtung vor besonderen Schlichtungsstellen.
  • das schiedsgerichtliche Verfahren.
  • die Mediation.

Über die einzelnen Formen informieren die nachfolgenden Abschnitte.

Zuletzt geändert am 10.02.2006

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