Ist die erworbene Ware nicht mangelhaft, möchte der Käufer aber
trotzdem umtauschen, weil zum Beispiel das Geburtstagskind das
geschenkte Buch schon hat, ist er auf die Kulanz des Verkäufers
angewiesen. Ein gesetzliches Umtauschrecht gibt es nicht - etwas
anderes gilt nur, wenn der Verkäufer ein Recht zum Umtausch
zugesichert hat und der Käufer dies beweisen kann. In machen
Geschäften erfolgt dies durch Allgemeine Geschäftsbedingungen oder
Werbeaussagen.
Zuletzt geändert am 06.02.2006
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