Umtausch

Ist die erworbene Ware nicht mangelhaft, möchte der Käufer aber trotzdem umtauschen, weil zum Beispiel das Geburtstagskind das geschenkte Buch schon hat, ist er auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen. Ein gesetzliches Umtauschrecht gibt es nicht - etwas anderes gilt nur, wenn der Verkäufer ein Recht zum Umtausch zugesichert hat und der Käufer dies beweisen kann. In machen Geschäften erfolgt dies durch Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Werbeaussagen.

Zuletzt geändert am 06.02.2006

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