Unfälle mit Auslandsbezug

Hat der Unfall in Deutschland stattgefunden und ist der Gegner im Ausland versichert, sollte sich der Versicherte an das Deutsche Büro Grüne Karte e.V., Postfach 10 14 02, 20009 Hamburg, Telefon: 040 / 33 44 0-0, Telefax: 040 / 33 44 0-7040, E-Mail: claims@gruene-karte.de, wenden.
Dabei sind zu nennen:

  • Namen und Anschrift des Schädigers
  • amtliches Kennzeichen seines Wagens (möglichst auch Marke und Typ)
  • Namen und Anschrift seiner Autoversicherung (wichtig: Doppel oder Fotokopie der grünen bzw. rosaroten Karten vorlegen)
  • Unfalltag, Unfallort Es empfiehlt sich auch, dem Schreiben eine Unfallskizze und die Adressen der Zeugen beizulegen.

Dem Grüne-Karten-System gehören mittlerweile 44 Staaten an. Einzelheiten enthält die Internetpräsent des Vereins: www.gruene-karte.de.

Neu: Zu Unfallbeteiligten aus allen EU-Ländern sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz gibt, auch wenn der Unfall im Ausland stattgefunden hat, der Zentralruf der Autoversicherer unter Tel.: 0180 / 25 026 oder im Internet unter www.zentralruf.de Auskunft. Der Unfallbeteiligte erhält hier die Adresse eines Regulierungsbeauftragten im Inland, die in den genannten Staaten aktive Versicherungen seit Anfang 2003 in jedem Mitgliedsland unterhalten müssen. Die Ermittlungen zu den ausländischen Kennzeichen sind kostenlos und können bis zu zwei Wochen, vereinzelt sogar drei Monate dauern. Reagiert der Beauftragte nicht, kann sich der Geschädigte an den Verein der Verkehrsopferhilfe wenden.

Rechtstipp: Bei Unfällen im Ausland gilt immer das Recht des jeweiligen Landes. Das gilt auch für die Beweisführung sowie Art und Höhe der zu ersetzenden Kosten. Treten Schwierigkeiten auf, sollten Sie unbedingt einen Anwalt aufsuchen.

Zuletzt geändert am 03.02.2006

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