Hat der Unfall in Deutschland stattgefunden und ist der Gegner im
Ausland versichert, sollte sich der Versicherte an das Deutsche Büro
Grüne Karte e.V., Postfach 10 14 02, 20009 Hamburg, Telefon: 040 / 33
44 0-0, Telefax: 040 / 33 44 0-7040, E-Mail: claims@gruene-karte.de,
wenden.
Dabei sind zu nennen:
- Namen und Anschrift
des Schädigers
- amtliches Kennzeichen seines Wagens
(möglichst auch Marke und Typ)
- Namen und Anschrift seiner
Autoversicherung (wichtig: Doppel oder Fotokopie der grünen bzw.
rosaroten Karten vorlegen)
- Unfalltag, Unfallort Es empfiehlt
sich auch, dem Schreiben eine Unfallskizze und die Adressen der Zeugen
beizulegen.
Dem Grüne-Karten-System gehören
mittlerweile 44 Staaten an. Einzelheiten enthält die Internetpräsent
des Vereins: www.gruene-karte.de.
Neu: Zu Unfallbeteiligten
aus allen EU-Ländern sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der
Schweiz gibt, auch wenn der Unfall im Ausland stattgefunden hat, der
Zentralruf der Autoversicherer unter Tel.: 0180 / 25 026 oder im
Internet unter www.zentralruf.de Auskunft. Der Unfallbeteiligte
erhält hier die Adresse eines Regulierungsbeauftragten im Inland, die
in den genannten Staaten aktive Versicherungen seit Anfang 2003 in
jedem Mitgliedsland unterhalten müssen. Die Ermittlungen zu den
ausländischen Kennzeichen sind kostenlos und können bis zu zwei
Wochen, vereinzelt sogar drei Monate dauern. Reagiert der Beauftragte
nicht, kann sich der Geschädigte an den Verein der Verkehrsopferhilfe
wenden.
Rechtstipp: Bei Unfällen im Ausland gilt immer das
Recht des jeweiligen Landes. Das gilt auch für die Beweisführung
sowie Art und Höhe der zu ersetzenden Kosten. Treten Schwierigkeiten
auf, sollten Sie unbedingt einen Anwalt aufsuchen.
Zuletzt geändert am 03.02.2006
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