Unternehmer oder Selbstständiger?

Diese Frage führt zu unterschiedlichen rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen und ist daher von Anfang an zu klären. Einkünfte aus Gewerbebetrieb und aus selbstständiger Tätigkeit unterliegen zwar beide der Einkommensteuer, bei Unternehmern kann jedoch zusätzlich noch Gewerbesteuer anfallen. Mehr dazu unter dem Punkt "Gewerbesteuer" in Teil 2 dieses Ratgebers. Selbstständige können ihren Gewinn durch eine vereinfachte Einnahme-Überschuss-Rechnung ermitteln. Für sie besteht also keine Pflicht, eine Bilanz aufzustellen, auch nicht bei hohen Umsätzen und Gewinnen.

Zuletzt geändert am 27.11.2006

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