Diese Frage führt zu unterschiedlichen rechtlichen und
steuerlichen Konsequenzen und ist daher von Anfang an zu klären.
Einkünfte aus Gewerbebetrieb und aus selbstständiger Tätigkeit
unterliegen zwar beide der Einkommensteuer, bei Unternehmern kann
jedoch zusätzlich noch Gewerbesteuer anfallen. Mehr dazu unter dem
Punkt "Gewerbesteuer" in Teil 2 dieses Ratgebers. Selbstständige
können ihren Gewinn durch eine vereinfachte
Einnahme-Überschuss-Rechnung ermitteln. Für sie besteht also keine
Pflicht, eine Bilanz aufzustellen, auch nicht bei hohen Umsätzen und
Gewinnen.
Zuletzt geändert am 27.11.2006
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