Unternehmer müssen dem Schutz ihres Unternehmens Rechnung tragen.
Einer Zerschlagung der Firma durch Tod oder Scheidung ist vorzubeugen.
Ehevertragliches Modell kann hier Gütertrennung sein, aber
auch ein modifizierter gesetzlicher Güterstand, der das
Betriebsvermögen aus dem Zugewinn herausnimmt.
Demgegenüber
hat der Partner Anspruch auf Berücksichtigung seiner
versorgungsrechtlichen Situation. Versorgungsausgleich und
nachehelicher Unterhalt sollten hier geregelt werden.
Zuletzt geändert am 09.01.2006
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