Der Urheber kann sich bei der optimalen Auswertung seiner Rechte
unterstützen lassen.
Für so genannte große Rechte, wie etwa
Aufführungs- und Senderechte, bietet sich eine Wahrnehmung durch
einen Agenten an, der den Abschluss von Nutzungsverträgen vermittelt
und dafür eine prozentuale Beteiligung erhält. Für Autoren
übernimmt dies häufig der Verlag. Hier kassiert der Autor in der
Regel eine prozentuale Beteiligung an den Erlösen des Verlegers, der
sich zumeist sämtliche Nutzungsrechte einräumen lässt.
Zuletzt geändert am 14.03.2006
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