Das Internet biete die Möglichkeit, bestehende Daten schnell zu
kopieren, zu vervielfältigen, zu verbreiten und erneut zu
veröffentlichen. Nicht selten werden dabei aber die Interessen der
Urheber betroffen.
Das Urheberrecht gilt auch für das
Internet. Die Schöpfer von Sprach- oder Musikwerken, Bildern, Fotos,
Filmen sowie wissenschaftlichen oder technischen Darstellungen steht
es grundsätzlich zu selbst zu bestimmen, wo und wie ihre Werke
veröffentlicht und verwertet werden.
Einen detaillierten
Einblick in die Problematik schaffen die eigenständigen Ratgeber
"Rechtsfragen des Homepagebetreibers Teil 1" und
"Urheberrecht Teil 1". Dabei wird auch auf die besondere
Problematik von Kopierschutz und Musiktauschbörsen eingegangen.
Zuletzt geändert am 25.04.2006
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