Vorauszuschicken ist, dass der größte Teil aller
arbeitsgerichtlichen Verfahren nicht mit einem Urteil, sondern mit
einem Vergleich oder auf sonstige Weise (z. B. durch Rücknahme
der Klage) endet.
Wird aber ein Urteil gefällt, enthält es:
- den Tenor, also die eigentliche Entscheidung.
- die Gründe für diese Entscheidung.
- die
Rechtsbehelfsbelehrung, die Möglichkeiten aufzeigt, sich gegen das
Urteil rechtlich zu wehren.
- die Streitwertfestsetzung, was
Bedeutung für die Kosten und für die Möglichkeit, Berufung
einzulegen, hat.
Zuletzt geändert am 25.07.2006
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