Urteil

Vorauszuschicken ist, dass der größte Teil aller arbeitsgerichtlichen Verfahren nicht mit einem Urteil, sondern mit einem Vergleich oder auf sonstige Weise (z. B. durch Rücknahme der Klage) endet.

Wird aber ein Urteil gefällt, enthält es:

  • den Tenor, also die eigentliche Entscheidung.
  • die Gründe für diese Entscheidung.
  • die Rechtsbehelfsbelehrung, die Möglichkeiten aufzeigt, sich gegen das Urteil rechtlich zu wehren.
  • die Streitwertfestsetzung, was Bedeutung für die Kosten und für die Möglichkeit, Berufung einzulegen, hat.

Zuletzt geändert am 25.07.2006

Copyright www.valuenet.de