Verbraucherbeschwerden werden von allen Industrie- und
Handelskammern geschlichtet. Bei den meisten sind hierfür besondere
Schlichtungsstellen für Verbraucherbeschwerden eingerichtet, die
kostenlos in Anspruch genommen werden können.
Die Stellen
sind in der Regel paritätisch besetzt, wobei meist ein unabhängiger
Jurist den Vorsitz hat. Außer ihm gehören der Schlichtungsstelle ein
Gewerbetreibender und ein Verbraucher an.
Bevor man ein
solches Schlichtungsverfahren in Gang setzen kann, muss man sich zuvor
erfolglos beim Unternehmen beschwert beziehungsweise versucht haben,
die Sache klären zu lassen. Man darf allerdings noch nicht vor
Gericht geklagt haben.
Die Beschwerden müssen bei den meisten
Stellen schriftlich eingereicht werden.
Diese
Schlichtungsstellen fällen keinen Schiedsspruch, sondern bemühen
sich nur um eine gütliche Einigung. Dies bedeutet auch, dass aus den
dabei getroffenen Vereinbarungen nicht vollstreckt werden kann.
Das Verfahren vor einer Schieds- oder Schlichtungsstelle ist bei
einigen Branchen kostenlos, andere verlangen eine Gebühr.
Zuletzt geändert am 10.02.2006
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