Wozu dient das Verfahren?
Normalerweise bleibt der Schuldner einer Forderung dem
Gläubiger 30 Jahre lang zur Leistung verpflichtet.
Seit
1. Januar 1999 eröffnet das Verbraucherinsolvenzverfahren, das in
den Paragraphen 304 ff. der Insolvenzordnung (InsO) geregelt ist,
redlichen Schuldnern einen Weg in die Schuldenfreiheit.
Am 1.
Dezember 2001 ist zudem ein Änderungsgesetz zur Insolvenzordnung
in Kraft getreten. Hierdurch soll der Sinn der Insolvenzordnung,
überschuldeten Haushalten einen wirtschaftlichen Neuanfang zu
ermöglichen, zusätzlich erleichtert werden.
Bei
Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben kann der Schuldner danach
bereits nach fünf beziehungsweise sechs Jahren schuldenfrei
werden.
Zuletzt geändert am 26.02.2005
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