Einleitung
Wenn die bestellten Möbel nicht geliefert werden, die neu gekaufte
Stereoanlage nicht funktioniert oder bei der teuren Jacke aus dem
Katalog der Reißverschluss klemmt, muss das der Käufer nicht
hinnehmen. Denn jeder Vertragsschluss zieht für beide
Vertragsparteien Rechte und Pflichten nach sich.
Doch nicht
jeder kennt seine Rechte und häufig versuchen Unternehmer, ihr Risiko
durch Vertragsklauseln zu minimieren. Zum Schutz der Verbraucher hat
der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren versucht, derartigen
Bestrebungen entgegenzuwirken. Nach Artikel 95 des EG-Vertrages sollen
in der Europäischen Union einheitliche Regelungen im Bereich des
Verbraucherschutzes geschaffen werden, wobei von einem hohen
Schutzniveau auszugehen ist. Vor allem die Schuldrechtsreform im Jahre
2002 hat dabei die Position des Verbrauchers nicht unerheblich
gestärkt.
Während sich der vorliegende erste Teil des
Ratgebers "Verbraucherrecht" mit den Kundenrechten Widerruf,
Rücktritt und Schadensersatz sowie der Verwendung von allgemeinen
Geschäftsbedingungen beschäftigt, hat Teil 2 speziell und ergänzend
den Verbrauchsgüterkauf zum Gegenstand.
Über die Rechtslage bei
Geschäften an der Haustür, in der Privatwohnung am Arbeitsplatz, auf
öffentlichen Flächen oder auf Werbeveranstaltungen informieren
speziell die Ratgeber "Haustürgeschäfte Teil 1" und
"Haustürgeschäfte Teil 2".
Zuletzt geändert am 06.02.2006
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