Verbraucherrecht Teil 1

Einleitung

Wenn die bestellten Möbel nicht geliefert werden, die neu gekaufte Stereoanlage nicht funktioniert oder bei der teuren Jacke aus dem Katalog der Reißverschluss klemmt, muss das der Käufer nicht hinnehmen. Denn jeder Vertragsschluss zieht für beide Vertragsparteien Rechte und Pflichten nach sich.

Doch nicht jeder kennt seine Rechte und häufig versuchen Unternehmer, ihr Risiko durch Vertragsklauseln zu minimieren. Zum Schutz der Verbraucher hat der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren versucht, derartigen Bestrebungen entgegenzuwirken. Nach Artikel 95 des EG-Vertrages sollen in der Europäischen Union einheitliche Regelungen im Bereich des Verbraucherschutzes geschaffen werden, wobei von einem hohen Schutzniveau auszugehen ist. Vor allem die Schuldrechtsreform im Jahre 2002 hat dabei die Position des Verbrauchers nicht unerheblich gestärkt.

Während sich der vorliegende erste Teil des Ratgebers "Verbraucherrecht" mit den Kundenrechten Widerruf, Rücktritt und Schadensersatz sowie der Verwendung von allgemeinen Geschäftsbedingungen beschäftigt, hat Teil 2 speziell und ergänzend den Verbrauchsgüterkauf zum Gegenstand.
Über die Rechtslage bei Geschäften an der Haustür, in der Privatwohnung am Arbeitsplatz, auf öffentlichen Flächen oder auf Werbeveranstaltungen informieren speziell die Ratgeber "Haustürgeschäfte Teil 1" und "Haustürgeschäfte Teil 2".

Zuletzt geändert am 06.02.2006

Copyright www.valuenet.de