Einleitung
Wer eine Sache kauft, die nicht funktioniert oder beschädigt ist,
muss das nicht hinnehmen. Denn jeder Vertragsschluss zieht für beide
Vertragsparteien Rechte und Pflichten nach sich. Während der Kunde
sich vertraglich in der Regel dazu verpflichtet, einen bestimmten
Preis für eine Ware, Dienstleistung oder Auftragsarbeit zu bezahlen,
verspricht der Anbieter, seine Leistung pünktlich und frei von
Mängeln zu erbringen. Gelingt ihm das nicht, kann der Kunde sein
Recht einfordern, wenn er weiß, wie man richtig vorgeht und seine
Rechte kennt.
Während sich Teil 1 des Ratgebers
"Verbraucherrecht" mit den Kundenrechten Widerruf, Rücktritt und
Schadensersatz sowie der Verwendung von allgemeinen
Geschäftsbedingungen beschäftigt, erläutert der vorliegende zweite
Teil speziell und ergänzend den Verbrauchsgüterkauf.
Zuletzt geändert am 06.02.2006
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