Verfügungen, Pflichtteil und Erbverzicht

Testierfreiheit

Grundsätzlich ist jeder Mensch in der Entscheidung frei, was er wem nach seinem Tod vermachen will. Es gilt die Testierfreiheit. Doch gerade darin besteht eine Gefahr. In Testamenten bleibt der wirkliche Wille des Erblassers oft unklar, nicht selten ergeben sich Widersprüche und Zweideutigkeiten. Für diese Fälle hat das Gesetz zahlreiche Auslegungsregeln geschaffen, die für widersprüchliche und uneindeutige Angaben des Erblassers Rechtsfolge vorsehen. Der Testierwillige muss diese Regeln kennen, um seine Verfügungen so zu formulieren, dass sein Wille auch zur Ausführung kommt.

Dieser Ratgeber informiert darüber, in welcher Weise der Erblasser sein Vermögen verteilen kann. Er behandelt alle letztwilligen Verfügungen, die in einem Testament getroffen werden können: Erbeinsetzung mit Vor- und Nacherbschaft, Vermächtnis, Auflage, Enterbung und Erbverzicht. Daneben zeigt er die (wenigen) Grenzen auf, die das Gesetz der Testierfreiheit setzt und die der Testierende in seine Überlegungen mit einbeziehen muss: das Pflichtteilsrecht und das Gebot der guten Sitten.

Für die Beantwortung grundlegender Fragen zum Testament, etwa wie es aussehen sollte und welche verschiedenen Formen möglich sind, sei auf den Ratgeber "Eigenhändiges und öffentliches Testament" verwiesen.

Zuletzt geändert am 26.05.2007

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