Testierfreiheit
Grundsätzlich ist jeder Mensch in der Entscheidung frei, was er
wem nach seinem Tod vermachen will. Es gilt die Testierfreiheit. Doch
gerade darin besteht eine Gefahr. In Testamenten bleibt der wirkliche
Wille des Erblassers oft unklar, nicht selten ergeben sich
Widersprüche und Zweideutigkeiten. Für diese Fälle hat das Gesetz
zahlreiche Auslegungsregeln geschaffen, die für widersprüchliche und
uneindeutige Angaben des Erblassers Rechtsfolge vorsehen. Der
Testierwillige muss diese Regeln kennen, um seine Verfügungen so zu
formulieren, dass sein Wille auch zur Ausführung kommt.
Dieser Ratgeber informiert darüber, in welcher Weise der Erblasser
sein Vermögen verteilen kann. Er behandelt alle letztwilligen
Verfügungen, die in einem Testament getroffen werden können:
Erbeinsetzung mit Vor- und Nacherbschaft, Vermächtnis, Auflage,
Enterbung und Erbverzicht. Daneben zeigt er die (wenigen) Grenzen auf,
die das Gesetz der Testierfreiheit setzt und die der Testierende in
seine Überlegungen mit einbeziehen muss: das Pflichtteilsrecht und
das Gebot der guten Sitten.
Für die Beantwortung
grundlegender Fragen zum Testament, etwa wie es aussehen sollte und
welche verschiedenen Formen möglich sind, sei auf den Ratgeber
"Eigenhändiges und öffentliches Testament" verwiesen.
Zuletzt geändert am 26.05.2007
Copyright www.valuenet.de