Einleitung
Geringfügig Beschäftigte mit einem Arbeitsentgelt von bis zu
400 Euro im Monat sind sozialversicherungsfrei. In diesem Fall
übernimmt der Arbeitgeber die Abgabenlast.
Die beträgt seit dem
1. Juli 2006 im gewerblichen Bereich insgesamt 30 Prozent
(zuvor 25 Prozent):
- 15 Prozent für die
Rentenversicherung (zuvor 12 Prozent)
- 13 Prozent
für die Krankenversicherung (zuvor 11 Prozent)
- 2 Prozent Pauschalsatz bei der Lohnsteuer (unverändert)
Die gesamten Pauschalabgaben sind an die Deutsche
Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See (Mini-Job-Zentrale) als
zuständige Einzugsstelle zu entrichten.
Bei Beschäftigungen
mit einem Monatsverdienst über 400 Euro besteht dagegen auch
für den Arbeitnehmer grundsätzlich Versicherungspflicht in
der Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Doch für
Arbeitslöhne im Bereich zwischen 400,01 und 800 Euro gibt es
seit dem 1. April 2003 eine sogenannte Gleitzone: Hier zahlt zwar
der Arbeitgeber die regulären und damit vollen
Sozialversicherungsbeiträge, nicht aber der Arbeitnehmer.
Im
Bereich der Lohnsteuer gibt es diese Gleitzone allerdings nicht. Hier
muss die Lohnsteuerkarte vorgelegt werden; es gilt das übliche
Besteuerungsverfahren für Arbeitnehmer.
Anhand von sechs
Fragen und den dazu gehörigen Antworten werden nachfolgend die
Vorteile dieser Gleitzonenregelung im Bereich der Sozialversicherung
veranschaulicht, die auch unter dem Begriff "Midi-Jobs"
bekannt sind.
Zuletzt geändert am 03.07.2006
Copyright www.valuenet.de