Vergünstigung für niedrig entlohnte Beschäftigung

Einleitung

Geringfügig Beschäftigte mit einem Arbeitsentgelt von bis zu 400 Euro im Monat sind sozialversicherungsfrei. In diesem Fall übernimmt der Arbeitgeber die Abgabenlast.
Die beträgt seit dem 1. Juli 2006 im gewerblichen Bereich insgesamt 30 Prozent (zuvor 25 Prozent):

  • 15 Prozent für die Rentenversicherung (zuvor 12 Prozent)
  • 13 Prozent für die Krankenversicherung (zuvor 11 Prozent)
  • 2 Prozent Pauschalsatz bei der Lohnsteuer (unverändert)

Die gesamten Pauschalabgaben sind an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See (Mini-Job-Zentrale) als zuständige Einzugsstelle zu entrichten.

Bei Beschäftigungen mit einem Monatsverdienst über 400 Euro besteht dagegen auch für den Arbeitnehmer grundsätzlich Versicherungspflicht in der Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Doch für Arbeitslöhne im Bereich zwischen 400,01 und 800 Euro gibt es seit dem 1. April 2003 eine sogenannte Gleitzone: Hier zahlt zwar der Arbeitgeber die regulären und damit vollen Sozialversicherungsbeiträge, nicht aber der Arbeitnehmer.
Im Bereich der Lohnsteuer gibt es diese Gleitzone allerdings nicht. Hier muss die Lohnsteuerkarte vorgelegt werden; es gilt das übliche Besteuerungsverfahren für Arbeitnehmer.

Anhand von sechs Fragen und den dazu gehörigen Antworten werden nachfolgend die Vorteile dieser Gleitzonenregelung im Bereich der Sozialversicherung veranschaulicht, die auch unter dem Begriff "Midi-Jobs" bekannt sind.

Zuletzt geändert am 03.07.2006

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