Versandkosten

Über Liefer- und Versandkosten muss klar und verständlich aufgeklärt werden, wenn es sich um einen Fernabsatzvertrag handelt - und das ist bei eBay-Verkäufen zwischen Unternehmern und Privaten der Fall. Dafür ist es aber nicht nötig, dass die Versandkosten noch mal in einer "Bestell-Übersicht" unmittelbar vor dem Abschluss aufgeführt werden, wenn bereits im Rahmen des Bestellvorgangs ein deutlicher und ausführlicher Hinweis erfolgt ist. Aus der Bezeichnung "Gesamtpreis" in der "Bestell-Übersicht" könne nicht geschlossen werden, dass die Bestellung versandkostenfrei erfolge. Der verständige Verbraucher wisse, dass im Fernabsatz üblicherweise zusätzlich Liefer- bzw. Versandkosten anfallen (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 05.10.2005, Aktenzeichen: VIII ZR 382/04).

Das Landgericht (LG) Karlsruhe hat sich vor Kurzem mit den Versandkosten im Fall des Widerrufs auseinandergesetzt. Wie im Abschnitt "Widerrufsrecht des Käufers" dargelegt, hat der Verbraucher ja das Recht auf einen solchen Widerruf. In diesem Fall dürfen dem widerrufenden Käufer nicht die Kosten für die Hinsendung der Ware aufgebürdet werden. Gegen diese Praxis ist die Verbraucherzentrale NRW mit einer Musterklage erfolgreich vorgegangen (Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 03.01.2006, Aktenzeichen: 10 O 794/05).

Zuletzt geändert am 17.04.2006

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