Verschleiß

Nicht jeder Fehler an einem Gebrauchtwagen ist ein Mangel. Da ein Gebrauchtwagen und kein Neuwagen verkauft wird, sind normale Gebrauchsspuren vom Käufer hinzunehmen. Übliche Abnutzungserscheinungen sind kein Mangel.

Problematisch sind Defekte an Verschleißteilen, wie Bremsen oder Auspuff. Hier muss im konkreten Einzelfall unter Berücksichtigung des Alters und der Fahrleistung des Wagens beurteilt werden, ob ein Sachmangel vorliegt oder nicht. Das geht oft nicht ohne Sachverständigengutachten.

Beispiel: Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat einen Autohändler zu Schadensersatz für einen schweren Motorschaden nach 88.000 Kilometern Laufleistung verurteilt. Von einem modernen Mittelklassewagen könne der Käufer eine Laufleistung von deutlich mehr als 100.000 Kilometern erwarten, begründeten die Richter ihre Entscheidung. (Urteil des OLG Frankfurt vom 04.03.2005, Aktenzeichen: 24 U 198/04).

Zuletzt geändert am 06.01.2006

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