Nicht jeder Fehler an einem Gebrauchtwagen ist ein Mangel. Da ein
Gebrauchtwagen und kein Neuwagen verkauft wird, sind normale
Gebrauchsspuren vom Käufer hinzunehmen. Übliche
Abnutzungserscheinungen sind kein Mangel.
Problematisch sind
Defekte an Verschleißteilen, wie Bremsen oder Auspuff. Hier muss im
konkreten Einzelfall unter Berücksichtigung des Alters und der
Fahrleistung des Wagens beurteilt werden, ob ein Sachmangel vorliegt
oder nicht. Das geht oft nicht ohne Sachverständigengutachten.
Beispiel: Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat einen
Autohändler zu Schadensersatz für einen schweren Motorschaden nach
88.000 Kilometern Laufleistung verurteilt. Von einem modernen
Mittelklassewagen könne der Käufer eine Laufleistung von deutlich
mehr als 100.000 Kilometern erwarten, begründeten die Richter ihre
Entscheidung. (Urteil des OLG Frankfurt vom 04.03.2005, Aktenzeichen:
24 U 198/04).
Zuletzt geändert am 06.01.2006
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