Eine vom Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) abweichende besondere
Regelung hat das Verbraucherrecht für den Abschluss von
Versicherungsverträgen gefunden. Das Gesetz über den
Versicherungsvertrag (VVG) berücksichtigt die komplexe Situation des
Versicherungsverhältnisses und geht auf die einzelnen
Versicherungsarten ein.
Das "A und O" ist die
Antragstellung. Hier ist darauf zu achten, dass alle maßgeblichen
Angaben ordnungsgemäß aufgenommen und später im
Versicherungsvertrag auch so übernommen werden. Schließlich sind die
Angaben im Antrag die Grundlage für den Versicherungsschutz.
Rechtstipp: Ähnlich wie andere Verbraucherverträge kann ein
Versicherungsvertrag innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung
des Versicherungsantrags ohne Angabe von Gründen in Textform (E-Mail
oder Fax reicht!) widerrufen werden, bei Lebensversicherungen und
Altersvorsorgeverträgen beträgt die Frist 30 Tage (§§ 8
Absatz 4, 48c VVG). Aber auch hier gilt: Über das Widerrufsrecht
muss ordnungsgemäß belehrt werden. Andernfalls erlischt die Frist
erst einen Monat nach Zahlung der ersten Prämie. Außerdem beginnt
die Frist frühestens mit Aushändigung der Versicherungsbedingungen
zu laufen (§ 5a Absatz 2, 48c Absatz 2 Satz 2
VVG).
Zuletzt geändert am 06.02.2006
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