Verwertungsgesellschaften spielen bei der Wahrnehmung von
Urheberrechten eine wichtige Rolle. Sie werten diejenigen Rechte
kollektiv aus, deren Verwertung unübersehbar ist und deshalb von den
Urhebern selbst nicht effektiv wahrgenommen werden können (so
genannte kleine Rechte bzw. Zweitverwertungsrechte). Kleine Rechte
sind etwa die Wiedergabe von Musik im Rundfunk, Gaststätten oder
Diskotheken.
Die wichtigsten Verwertungsgesellschaften (VG)
sind:
- die GEMA (www.gema.de) für Komponisten,
Textdichter und Musikverleger
- die VG Wort für
Wissenschaftler, Literaten und Übersetzer
- die VG Bild-Kunst
(www.bildkunst.de) für Designer, Fotografen und Bildagenturen
- VG Musikedition Verwertungsgesellschaft Musikedition
- VFF
Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten mbH
- GWFF Gesellschaft zur Wahrnehmung von Film- und Fernsehrechten mbH
- VGF Verwertungsgesellschaft für Nutzungsrechte an
Filmwerken mbH
- GÜFA Gesellschaft zur Übernahme und Wahrung
von Filmaufführungsrechten mbH
- GVL Gesellschaft zur
Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH
Die
Verwertungsgesellschaften müssen jeden zu ihrem Tätigkeitsbereich
gehörenden Urheber aufnehmen, sie unterliegen einem Wahrnehmungszwang
gegenüber den betreffenden Urhebern, Rechtsnachfolgern oder
Rechteinhabern, sowie einem Abschlusszwang zu angemessenen Bedingungen
gegenüber den betreffenden Interessenten. Durch einen Beitritt zu den
Verwertungsgesellschaften wird der Urheber auch an der Fotokopier- und
Leerkassettenabgabe und ähnlichen Vergütungsansprüchen anteilig
beteiligt.
Die Verwertungsgesellschaften verteilen auch die
Pauschalabgaben auf Scanner und Computer an die Rechteinhaber. Durch
eine Vergütungspauschale von 12 Euro, die beim Kauf eines
Personal-Computers in Deutschland automatisch mit dem Kaufpreis zu
entrichten sind, erwirbt der Käufer beispielsweise derer das Recht,
im gesetzlichen Rahmen Text- und Bilddokumente - zum Beispiel aus dem
Internet - für private Zwecke zu kopieren. Dieses Recht gilt für die
gesamte Lebensdauer des Gerätes. Im August 2003 wurde vereinbart,
dass auch beim Verkauf jedes DVD-Recorders ein bestimmter Betrag für
die Urheberrechte mit erhoben wird. Diese Pauschalvergütung soll nach
Planungen des Bundesjustizministeriums auf andere Geräte erweitert
werden. Welche das sein werden, ist noch unklar. Jedenfalls sollen es
nur solche Speichermedien sein, bei denen ein nennenswerter Umfang an
Werknutzungen zu erwarten ist.
Ein Beitritt in die betreffende
Verwertungsgesellschaft ist für jeden Urheber in der Regel nur
vorteilhaft.
Zuletzt geändert am 14.03.2006
Copyright www.valuenet.de